Das Präsidium der SBK hat sich an seiner Sitzung vom 29. Januar 2024 mit der Frage der Lebensformen von pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befasst. Es ging um die Frage, wie Seelsorgende, die in einer sogenannten «irregulären» Situation leben, beruflich in die Pastoral der Kirche eingebunden werden können.
Am 1. Februar 2024 beauftragte die SBK ihre Theologisch-Ökumenische Kommission (TÖK) mit der Klärung dieser Frage und dazu eine Standortbestimmung zu verfassen, welche die SBK den Diözesen und Territorialabteien zur Verfügung stellen könnte. Die SBK hat eine erste Lesung dieses Dokumentes vorgenommen und gibt der TÖK eine Rückmeldung im Hinblick auf das weitere Vorgehen.
Die AGK fragt nach, was die erste Lesung ergeben hat.