Kommentar zum Zwischenbericht zur Umsetzung neuer Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Missbrauch und dessen Vertuschung sind nicht nur abhängig von Individuen und deren Entscheidungen. Sie sind mitverursacht von missbrauchs- und vertuschungsbegünstigenden Faktoren in der Struktur und Kultur der Katholischen Kirche. Dieser Aspekt fehlt im Massnahmenkatalog.

Die SBK, RKZ und KOVOS haben am 27.05.24 berichtet, wie es betreffend Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung steht.

Die Allianz Gleichwürdig Katholisch AGK würdigt die bereits getane Arbeit: Die vielen Gespräche und Abklärungen und die Verpflichtung der Katholischen Kirche Schweiz in den kommenden Jahren die Umsetzung von Massnahmen gegen sexualisierten Missbrauch und dessen Vertuschung prioritär zu behandeln. Positiv würdigt die AGK insbesondere den Einbezug von externen Fachpersonen; der ausserkirchliche Blick ist eine Chance, Co-Klerikalismus und Corps-Mentalität zu erkennen und zu eliminieren.
Dass die Umsetzung der jeweiligen Massnahmen in einen Zeithorizont gestellt wird, ist begrüssenswert. Trotzdem betont die AGK, dass die Zeit drängt. Für die Betroffenen, aber auch für die Glaubwürdigkeit der Kirche ist ein rascheres Vorgehen dringend notwendig.

…und die systemischen Ursachen?
Missbrauch und dessen Vertuschung sind nicht nur abhängig von Individuen und deren Entscheidungen. Sie sind mitverursacht von missbrauchs- und vertuschungsbegünstigenden Faktoren in der Struktur und Kultur der Katholischen Kirche. Dieser Aspekt fehlt im Massnahmenkatalog.
Die AGK hat bereits im Nachgang der Veröffentlichung der Resultate der Pilotstudie gefordert, dass die systemischen Ursachen (Ausführung am Ende dieses Beitrags) von Missbrauch im kirchlichen Umfeld benannt werden. Dafür müssen alle Missbrauch und Gewalt begünstigenden Faktoren, wie kirchliche Mentalitäten und Strukturen, sowie theologische Inhalte und deren Wirkungsgeschichte untersucht und der Dialog mit Betroffenen (insbesondere im Rahmen des nationalen und internationalen synodalen Prozesses) weiterhin konsequent gesucht werden. Nur wenn missbrauchs- und vertuschungsbegünstigende Faktoren erkannt werden, kann eine Veränderung passieren.

Auf die Betroffenen hören
Die AGK wiederholt an dieser Stelle zudem die Kritik der Betroffenenorganisation IG M!kU, welche Teil der Projektgemeinschaft AGK ist:

  • Aktuell fehlt die Betreuung von Betroffenen, die sich bei den Betroffenenorganisationen gemeldet haben; zudem gibt es Fälle, die heute aufgrund von ungeklärten Fragen, nicht aufgearbeitet werden können. Für die IG M!kU ist eine raschere Umsetzung essenziell.
  • Der spirituelle Missbrauch fehlt in den Konzepten. Die IG M!kU wünscht sich, dass dies in die Massnahmen einfliesst «denn das ist der Nährboden für sexuellen Missbrauch».

Missbrauchs- sowie vertuschungsbegünstigende Faktoren

  • (Co-)Klerikalismus und dessen asymmetrischen Abhängigkeitsstrukturen zwischen Geweihten und nicht-geweihten Menschen. Das daraus resultierende Machtgefälle kann dazu genutzt werden, die eigene Macht gegenüber anderen Menschen zwecks nicht konsensuellen, persönlichen Lustgewinns zu instrumentalisieren.
  • Die Corps-Mentalität, die insbesondere problematisch ist, wenn in Untersuchungen und Prozessen rund um Missbrauchsfälle nur Kleriker beteiligt sind.  Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Vertuschung und fördert den Täterschutz.
  • Die fehlende Gewaltenteilung in der katholischen Kirche führt zu Machtkonzentration bei einzelnen Menschen oder Stellen. In konkreten Prozessen und Abläufen fehlen dadurch auch die Checks & Balances.
  • Eine ungesunde Sexualmoral, die sich in der Ächtung von offen gelebten bi- und homosexuellen Beziehungen allgemein und von erfüllter Sexualität, die nicht im Dienst der Fortpflanzung steht, zeigt.

One thought on “Kommentar zum Zwischenbericht zur Umsetzung neuer Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

  1. Ich teile die Einschätzung, sie entspricht auch dem Ansatz des Synodalen Weges der kath. Kirche in Deutschland, der genau diese systemischen Fragen adressierte. Da sich auf der Ebene der Kirchenstrukturen und des Kirchenrechts der «grosse Change» sich weder weltkirchlich noch in der Schweiz abzeichnet, habe ich allerdings die Frage, was – vom oft beschworenen „Kulturwandel“ abgesehen – auf überregionaler Ebene und damit systemrelevant konkret getan werden kann.

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